Für alle Immobilienkäufer von der Bundesregierung gute „vorweihnachtliche Nachrichten“.

Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, wird ab dem 23.12.2020 beendet. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen dann nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen.

Außerdem ist der Käufer auch erst zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.

Mehr dazu unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916

[Dezember 2020]