KfW-Energieeffizient Sanieren / Ergänzungskredit (KfW 152, KfW 167)

Zum 01.01.2020 hat die KfW folgende Anpassungen der Heizungsförderung in Ihren Kreditprogrammen vorgenommen:

•   Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude eingestellt.

•   Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ im Produkt Energieeffizient Sanieren Kredit (152) werden ebenfalls eingestellt. Die Verwendungszwecke „Anschluss an Fern-,

Nahwärmeversorgung“ und „Optimierung des Heizungssystems“ werden fortgeführt.

KfW-Energieeffizient Sanieren / energetisch Bauen (KfW 151/152, KfW 153)

Die KfW nimmt zum 24.01.2020 folgende Verbesserungen an ihren Energieeffizienzprogrammen vor:

•   KfW Programm 151 und 153: Erhöhung der max. Darlehenshöhe von 100 TEUR auf 120 TEUR pro Wohneinheit

•   KfW Programm 151/152: Erhöhung der Tilgungszuschüsse je Effizienzniveau um 12,5% Prozentpunkte für Wohngebäude

 •  KfW Programm 153: Erhöhung derTilgungszuschüsse je Effizienzniveau um 10% Prozentpunkte

Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 24.01. bei der KfW eingehen.

[Januar 2020]