Bereits ein geringer Miteigentumsanteil bei Immobilien verhindert den Anspruch auf Baukindergeld!

Wie Finanztest auf eine Leserfrage in der Ausgabe 07/2019 antwortet, ist selbst ein Eigentumsanteil von nur 1/3 an einer zur Dauernutzung vorgesehenen Immobilie ein Hinderungsgrund beim Baukindergeld.

Bestehendes Immobilienvermögen muss also vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. dem Erhalt der Baugenehmigung entweder verkauft oder (unentgeltlich) an Dritte übertragen werden. Ferienwohnungen oder Auslandsimmobilien sind davon übrigens nicht betroffen.

Für weitere Fragen und eine Finanzierung einer Wohnung oder Hauses stehen wir gerne zur Verfügung! Ob in Sankt Augustin, Siegburg bzw. dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis oder auch in Bonn oder Köln: wir sind ganz in Ihrer Nähe und gerne persönlich für Sie da!

[Juni 2019]