Seit dem 16.12.2025 ist das befristete Produkt „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ (EH 55) in der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) wieder verfügbar.

Was wird gefördert?

Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden/Wohneinheiten, die:

+ den Technischen Mindestanforderungen EH 55 entsprechen,

+ keine fossilen Wärmeerzeuger nutzen,

+ eine gültige Baugenehmigung vor Antragstellung haben (oder Kenntnis der
Baubehörde bei genehmigungsfreien Vorhaben).

    Förderhöhe

    + bis zu 100.000 € pro Wohneinheit als zinsverbilligter Kredit.

    + Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. Bauwerkskosten, Fachplanung,
    Baubegleitung).

    Wichtige Bedingungen

    + Startdatum: Verträge und Baubeginn erst ab 16.12.2025.

    + Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke mindestens 10 Jahre.

    + Die Konditionen (Zinssätze) etc. sind seit 16.12.2025 veröffentlicht. Bei 10 Jahre Laufzeit liegen die Zinsen bei 1,92% und 35 Jahren Laufzeit bei 2,80% (Sollzins für 10 Jahre fest).

    Weitere Informationen zur neuen Förderung

    + Webseite des „Bauministeriums“: https://t1p.de/d78pl

    + Webseite der KfW: https://t1p.de/scnan

    + Ein interessanter Artikel dazu findet sind im Handelsblatt, s. https://t1p.de/w707g.

    [Dezember 2025]