Seit dem 16.12.2025 ist das befristete Produkt „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ (EH 55) in der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) wieder verfügbar.
Was wird gefördert?
Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden/Wohneinheiten, die:
+ den Technischen Mindestanforderungen EH 55 entsprechen,
+ keine fossilen Wärmeerzeuger nutzen,
+ eine gültige Baugenehmigung vor Antragstellung haben (oder Kenntnis der
Baubehörde bei genehmigungsfreien Vorhaben).
Förderhöhe
+ bis zu 100.000 € pro Wohneinheit als zinsverbilligter Kredit.
+ Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. Bauwerkskosten, Fachplanung,
Baubegleitung).
Wichtige Bedingungen
+ Startdatum: Verträge und Baubeginn erst ab 16.12.2025.
+ Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke mindestens 10 Jahre.
+ Die Konditionen (Zinssätze) etc. sind seit 16.12.2025 veröffentlicht. Bei 10 Jahre Laufzeit liegen die Zinsen bei 1,92% und 35 Jahren Laufzeit bei 2,80% (Sollzins für 10 Jahre fest).
Weitere Informationen zur neuen Förderung
+ Webseite des „Bauministeriums“: https://t1p.de/d78pl
+ Webseite der KfW: https://t1p.de/scnan
+ Ein interessanter Artikel dazu findet sind im Handelsblatt, s. https://t1p.de/w707g.
[Dezember 2025]
