Seit September 2018 gibt es das Baukindergeld, das eigentlich Ende 2020 enden sollte.
Das Förderprogramm mit dem Ziel Familien und Alleinerziehende mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf einer Immobilie finanziell unterstützen, wird abweichend von der ursprünglichen Ausrichtung bis 31. März 2021 verlängert. Bis zu diesem Datum muss also der Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erteilt sein.
Weiterhin gibt es pro kindergeldberechtigtem Kind, das im Haushalt lebt, zehn Jahre lang einen Förderbetrag von 1.200 Euro jährlich. In Summe sind das in zehn Jahren immerhin 12.000 Euro pro Kind. Einer anspruchsberechtigten Familie mit zwei Kindern stehen somit z.B. insgesamt 24.000 Euro zu. Gefördert wird von der KfW aber nur der, der ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind erzielt.
Weiterhin wichtig: die Förderung gewährt die KfW nur dann, wenn zum ersten Mal eine Immobilie (von nicht in gerader Linie verwandten Verkäufern) erworben wird, diese also nicht geerbt oder geschenkt wurde oder ein Nießbrauchrecht darauf besteht.
Bis August 2020 hatten sich bereits 260.500 Familien und Alleinerziehende die Förderung gesichert.
Baukindergeld dient (auch weiterhin) nicht als Eigenkapital, aber über Sondertilgung ist es bei vielen Banken möglich, dass Baukindergeld sinnvoll zur Entschuldung eingesetzt werden kann.
Weitere ausführliche Informationen zu den Bedingungen, zur Antragstellung etc. findet sich u.a. auf der Internetseite der KFW. Oder kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gern.
[Oktober 2020]