Die Große Koalition hat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Mietern und Immobilienkäufern beschlossen. Sie beinhalten auch die umstrittenen Punkte Bestellerprinzip und Mietpreisbremse.

Der für Immobilienkäufer sicher wichtigste Punkt: beim Kauf von Wohneigentum soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, in Zukunft nur noch maximal 50% der Maklergebühr zahlen. Den Rest trägt der Besteller. Der Nichtbesteller muss die Gebühr darüber hinaus nur dann zahlen, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Zahlt beispielsweise der Verkäufer keine Maklergebühren, dürften somit auch dem Käufer keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Hier mehr erfahren: https://www.asscompact.de/node/36229 .

[August 2019]