Der Sollzins bzw. mit der alten Bezeichnung „der nominale Zinssatz“, ist der Zins, den Kreditnehmer zahlen und der zusammen mit der Tilgung die sogenannte Annuität (auch Monatsrate genannt) ergibt.

Der Effektivzins hingegen beinhaltet daneben auch weitere Kosten, wie bzw. die monatliche Zahlung der Annuität (statt nur einmal am Ende des Jahres) oder ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren. Der Effektivzins soll somit den tatsächlichen Gesamtaufwand eines Kredits pro Jahr aussagen.

Am 21.03.2016 trat das deutsche Gesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft und damit neue Regelungen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es zu einzurechnenden Kosten aber nicht. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Auslegungen treffen Kreditgeber daher verschiedene Annahmen. Somit kann bei Angeboten mit nahezu identischen Konditionen ein unterschiedlicher Effektivzins ausgewiesen werden. Hilfreich ist daher bei verschiedenen Angeboten ein Vergleichszins, der die Kosten einheitlich einrechnet.  

[Mai 2024]