Die Voraussetzungen für den Antrag auf Wohngeld sollen 2020 geändert werden.  Auf Wohngeld haben im Übrigen nicht nur  Mieter, sondern auch Wohneigentümer (als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum) Anspruch.

Viele Verbände (u.a. DGB, vzbv) fordern eine grundlegende Neuordnung. Es sollen mehr die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegelt werden als bislang.

Dabei sollen eine Dynamisierung der Miethöchstbeträge, der Einkommensgrenzen und der Wohngeldleistungen helfen. Auch ein Freibetrag für Erwerbstätige und vieles mehr wird gefordert.

Hintergrund der Reformforderung ist, dass trotz steigender Bestands- und Neubaumieten die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 im Jahr 2016 auf rund 550.000 im Jahr 2018 gefallen ist.

[März 2019]