Da NRW mit 6,50% mit den höchsten Grunderwerbsteuersatz hat, will das Land nun kurzfristig für eine Entlastung sorgen, wie u.a. Haus&Grund Rheinland Westfalen mitteilt.
Danach sollen Käufer von Wohneigentum in NRW, wie Ende März erst bekannt gegeben, einen Zuschuss über die NRW.Bank von 2% auf die ersten EUR 500.000 des Kaufpreises erhalten. Dies gilt für den Kauf von einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zur eigenen Nutzung. Das sind also maximal EUR 10.000. Wer beispielsweise EUR 500.000 für sein Wohneigentum bezahlt, bekommt die maximalen EUR 10.000 und läge mit der Förderung bei einer Belastung, wie sie bei 4,50% Grunderwerbsteuer gegeben wäre.
Gefördert werden aber nur Privatpersonen, keine Unternehmen. Und: die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 beantragt werden! Entscheidend sei der Abschlusstag des Kaufvertrages. Die NRW.Bank will die Förderrichtlinie kurzfristig veröffentlichen, ab dann sollen Anträge möglich sein. Im Fördertopf sind insgesamt 400 Millionen Euro.
Eigentlich wollte die schwarz-gelbe Koalition einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen. Das scheiterte jedoch am Bund. Die Ampelkoalition will die Freibeträge bald ermöglichen – das NRW-Förderprogramm ist bis dahin als Brückenlösung vorgesehen.
[April 2022]