Um die Qualität von Energieausweisen zu verbessern, gelten seit 1. Mai 2021 neue Regelungen für deren Ausstellung. Darauf weist die Initiative Zukunft Altbau hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm, so eine Mitteilung der Interhyp-Gruppe.

Energieausweise geben mit Hilfe einer Farbskala Auskunft darüber, wie hoch der Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes ist. Das Spektrum reicht von Grün (gute Energieeffizienz) bis Rot (schlechte Energieeffizienz). Künftig wird auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig auch für Makler. Die Ausweise gelten 10 Jahre.

Die neuen Bestimmungen zum Energieausweis sollen auch die unterschiedliche Qualität verschiedener Ausweisarten beseitigen. Denn es gibt Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Aussagekräftiger sind die Bedarfsausweise, da sie auf Basis bauphysikalischer Berechnungen erstellt werden. Dazu muss eine Expertin oder ein Experte die Immobilie in Augenschein nehmen und bewerten. Bedarfsausweise waren daher bisher teurer als Verbrauchsausweise, die lediglich auf Daten zum Energieverbrauch in der Vergangenheit beruhten. Im Internet gebe es Verbrauchsausweise für unter 50 Euro von zweifelhafter Qualität. Energieexperte Frank Hettler von Zukunft Altbau rät daher zu einem Bedarfsausweis. „Er macht den energetischen Zustand des Gebäudes transparent und weist so auf Kostenfallen hin.“ Der Verbrauchsausweis hingegen zeige lediglich, „wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben“.

Die Neuregelung beim Energieausweis zielt daher auf eine Verbesserung der Verbrauchsausweise. Aussteller solcher Energieausweise müssen künftig die bestehenden Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. Die Verbesserungen beim Energieausweis sind eine Folge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

[Mai 2021]