Hoffentlich widerfährt es keinem, aber leider kommt es dennoch vor. Gut zu wissen, ob die Kosten da von der Versicherung gezahlt werden (müssen). Hierzu hat AssCompact von einem aktuellen Urteil des OLG berichtet.

Highlights des Artikels:

– Versicherer muss auch zahlen, wenn die genaue Ursache später nicht feststellbar ist.

– Entscheidend ist eine ex-ante-Betrachtung: waren die Maßnahmen zum Zeitpunkt sinnvoll und erforderlich?

– Im entschiedenen Fall: Versicherung musste rund 9.700 € zahlen.

– s. OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2025 – Az: 9 U 4/24

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[März 2026]