Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Freude riesig – endlich Eigentum! Aber jetzt kommt ein Punkt, den viele Käufer übersehen: Das Finanzamt muss innerhalb von 2 Wochen informiert werden.

Viele denken: „Das macht doch der Notar.“ ABER: leider darf man sich nicht darauf verlassen, selbst wenn dies gängige Praxis ist. Auch wenn der Notar alles beurkundet, gilt: der Käufer ist selbst verantwortlich, dass die Meldung rechtzeitig erfolgt.

Was passiert, wenn Frist verpasst wurde, zeigt ein Beispiel von Haus & Grund Rheinland Westfalen hier https://t1p.de/ztw4k auf, bei dem es um die grunderwerbsteuerliche Rückabwicklung eines rückgängig gemachten Geschäfts ging, also am Ende um eine Steuerrückerstattung. Diese war aufgrund der Fristversäumnis nicht mehr möglich, so das Urteil des Bundesfinanzhofs in diesem Fall.

Wichtig: Laut Bundesfinanzhof haftet nicht der Notar, sondern der Käufer.

Tipp: aktiv nachfragen beim Notar, ob die Anzeige ans Finanzamt gemacht ist – und nicht einfach darauf verlassen. Ein kurzer Check kann viel Ärger ersparen.

Quelle: Haus & Grund Rheinland Westfalen (13.02.2026): „Grundstücksgeschäft: Für Meldung ans Finanzamt nicht auf den Notar verlassen!“ s. https://t1p.de/ztw4k

Hinweis Haus & Grund Rheinland Westfalen: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

[April 2026]